Geoschutz
Die Vermarktung regionaler Erzeugnisse, die durch die europäischen Verordnungen zum Herkunftsschutz geschützt sind, bietet auch für niedersächsische Spezialitätenanbieter Chancen. Über 1.000 Lebensmittel stehen in der EU bereits unter deren Schutz. Viele Produkte sind Aushängeschilder der jeweiligen Region und unterstützen damit auch die touristische "Vermarktung".
Wir begleiten Projekte im Rahmen der Geoschutz-Verordnungen EG VO 509/2006 und 510/2006 von der Vorbereitung einer Antragsstellung beim Bundespatentamt bis hin zur Umsetzung im Markt.
Die Erfahrungen der Marketinggesellschaft in diesem Geschäftsfeld beruhen u. a. auf der Betreuung der Verfahren zur Anerkennung der „Lüneburger Heidekartoffel(n)“ als geschützte geografische Angabe (g. g. A.), der Lüneburger Heidschnucke als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) und der „Diepholzer Moorschnucke“ (g. U.). In Niedersachsen sind bisher außerdem geschützt: Ammerländer Dielenrauchschinken (g. g. A.), Ammerländer Knochenschinken (g. g. A.). Weitere Produkte befinden sich im Verfahren.
Kontakt zu diesem Thema: E-Mail schreiben an Werner Detmering, Jörg Helmsen
Weiterführende Links und Downloads
Nach VO (EG) 510 geschützte Produkte aus Niedersachsen
Formulare und Merkblätter zum Download (als pdf)
- EU Merkblatt: Politik der Europäischen Union zur Förderung landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse – Link
- Leitfaden zur Anmeldung von Herkunftsangaben bei Lebensmitteln und Agrarprodukten nach Verardnung (EG) Nr. 510/2006 – Link (pdf)
- DPMA Merkblatt über den Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel – Link (pdf)
- DPM Antragsformular – Link (pdf)
Weiterführende Links
- Verordnung (EG) 510/2006 – Link (pdf)
- Liste aller publizierten Herkunftsangaben der EU/Online-Datenbank – Link
- EU-Qualitätspolitik – Link (pdf)
- Logos g.g.A./g.U./g.t.S. – Link
- Deutsches Institut zum Schutz von geografischen Herkunftsangaben e. V. – Link




