geoschutzberatung-niedersachsen

Göttinger Stracke g. g. A. – richtig etikettiert

Lebensmittel, die einen engen Bezug zur Region haben, in der sie erzeugt oder hergestellt werden, gibt es viele. Ob ein Produkt den EU-Geoschutzstatus erreichen kann, regelt die EU-Verordnung 1151/2012. Soweit zur Theorie. In der Praxis geht nichts ohne kompetente Beratung.

Wie so häufig steckt der Teufel im Detail. So ging es in einer konkreten Beratung um die Frage der Etikettierung der „Göttinger Stracke  g.g. A.“, die ein niedersächsischer Hersteller als Geoschutz-Produkt vermarktet. Der Geoschutz-Experte der Marketinggesellschaft ist ein gefragter Gesprächspartner für Erzeuger- oder Vermarktungsgemeinschaften, die entsprechende Produkte vermarkten, Auch auf die eher grundsätzliche Frage, ob eine Geoschutz-Anerkennung im Marketingkonzept für ein bestimmtes Produkt oder eine Produktgruppe überhaupt sinnvoll ist, haben wir als Marketingexperten Antworten. Denn wir kennen uns nicht nur mit EU-Verordnung 1151/2012 aus – sondern auch mit den Marktstrukturen in Niedersachsen.

Leistung kompakt

  • Beratung bei der Gründung einer Schutzgemeinschaft
  • Koordinierung Geoschutz-Anerkennungsverfahren
  • Beratung zur EU-Geoschutzverordnung 1151/2012

Ihr Ansprechpartner

Werner Detmering
Regionalmarketing I Förderung

Tel.: 0511 34879-64
Email: w.detmering(at)mg-niedersachsen.de